Ostsee Ferienwohnungen Greiser Strandweg

Allgemeine Vertragsbedingungen Ferienwohnungen Albatros und Seepanorama

1. Der Mietvertrag bedarf der Schriftform. Der Mietvertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme innerhalb einer gesetzten Frist von 5 Tagen (es gilt das Datum des Poststempels oder das Datum der eingegangenen Email). Für später eintreffende Mietverträge behält sich der Vermieter ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor.

2. Kündigunges des Mietvertrages

2.1. Der Vermieter behält sich ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag vor, für den Fall, dass die lt. Mietvertrag vereinbarte Anzahlung von dem Mieter nicht fristgemäß auf dem Konto des Vermieters eingeht (Bankverbindung lt. Mietvertrag). 2.2. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter wird versuchen, unverzüglich nach Erhalt der Stornierung den Zeitraum neu zu vermieten. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet der Vermieter dem Mieter eine Schadenspauschale, die sich wie folgt zusammensetzt:
Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Anreise, bekommt der Mieter 100 % der bisher geleisteten Zahlungen erstattet. Bei einer Stornierung von mindestens 30 Tagen vor Anreise, bekommt der Mieter 50 % der bisher geleisteten Zahlungen erstattet. Wird die Buchung in einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen bis zum Anreisetag storniert, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietbetrag zu entrichten. Der Vermieter empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3. Anreise Die Ferienwohnung kann ab 16.00 Uhr bezogen werden. Die Reinigungstätigkeiten erfolgen nach Auszug der Gäste.

4. Abreise 4.1. Bei Auszug bis spätestens 11.00 Uhr hinterlässt der Mieter die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand. Der Vermieter kontrolliert die Ferienwohnung innerhalb von 48 Stunden. Für aufgetretene Schäden haftet der Gast bis zum
Ablauf von 48 Stunden nach Abreise. 4.2. Die Endreinigung erfolgt nach Auszug der Gäste. Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs und des Backofens sowie die Entsorgung des Mülls. Dieses ist von jedem Mieter vor Abreise selbst zu erledigen. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor.

5. Die im Vertrag angegebene Personenzahl ist bindend. Änderungen sind vor Anreise dem Vermieter mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung. Im Falle einer Zustimmung ist für jede weitere Person ein Betrag von 10 € pro Tag zu zahlen
(maximal 5 Personen).

6. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

7. Das Rauchen innerhalb der Ferienwohnung und des Treppenhauses ist nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, in der Ferienwohnung nicht zu rauchen, das gilt auch für weitere Mitmieter und Besucher.

8. Garagen und Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Handtücher, Geschirrhandtücher und Bettwäsche sind in der Ferienwohnung nicht vorhanden.

10. Sollten sich wider Erwarten Mängel am Mietobjekt während der Mietdauer zeigen, die die Nutzung der Ferienwohnung oder des Inventars beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Defekte/Verluste müssen nach Bezug des Appartements innerhalb von 24 Stunden an den Vermieter gemeldet werden.

11. Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement und dessen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden in der Wohnung und an den dazugehörigen Außenanlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen. Siehe auch 5.1.

12. Die Hausordnung des Hauses bzw. der gemieteten Ferienwohnung ist Gegenstand des Vertrages und vom Mieter einzuhalten. Die Hausordnung liegt in der Wohnung oder im Treppenhaus aus.

13. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.

14. Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeit, der Zutritt zur Wohnung zu gewähren.

15. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

17. Der Vertrag als Ganzes bleibt gültig, auch wenn eine Klausel unwirksam sein sollte.

18. Der Gerichtsstand für beide Teile ist in Wismar (soweit gesetzlich zugelassen).

Vermieter: Dietmar und Susanne Greiser, Isern-Hinnerk-Weg 13, 21643 Beckdorf, Tel. 04167/333 und mobil 0174/30 31 32 7